Unsere Hausordnung

Um einen störungsfreien und harmonischen Aufenthalt in unserem Hause zu gewährleisten, sind ein paar Regeln unerlässlich:

Allgemein:

1. Das Drehwerk befindet sich auf Privatgrundstück. Es ist nicht gestattet, den Garten, den Wirtschaftsweg oder andere Grundstücksbereiche außerhalb von Drehwerk und Innenhof ohne Erlaubnis zu betreten.

2. Das Parken auf dem Grundstück ist ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen möglich, Zufahrts- und Rettungswege müssen unbedingt freigehalten werden. Weitere Parkmöglichkeiten gibt es auf dem Drehwerk-Parkplatz direkt neben der großen Vitrine.

3. In Bistro und Bühnenraum dürfen Tische und Stühle nicht eigenmächtig umgestellt werden, weil auch hier Servicewege und vorgeschriebene Fluchtwege freigehalten werden müssen.

4. Das Mitbringen von Hunden in Bistro, Bühne und Kino ist nicht gestattet.

5. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen, Getränken, Süßigkeiten etc. ist auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet.

6. Das Betreten des Vorführraums, der Bühnentechnik sowie von Thekenbereich und Küche ist nicht gestattet und ausschließlich dem Fachpersonal vorbehalten.

7. Wir sind vom Gesetzgeber angehalten, das Rauchverbotsgesetz strikt umzusetzen. Deshalb ist Rauchen nur im Außenbereich (Terrasse) gestattet, in den Räumlichkeiten ist es absolut verboten.

8. Für die o.a. Punkte sind den diesbezüglichen Anweisungen unserer Mitarbeiter in Bühne, Bistro und Kino uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt für Gäste wie für Künstler gleichermaßen. Bei Nichtfolgeleistung kann den betreffenden Personen der Aufenthalt in unserem Hause verweigert werden.

9. Bei Stromausfall, Feuer etc. folgen Sie den Anweisungen des Personals und bewahren Sie bitte Ruhe! Wir tun alles, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Die Notausgänge sind gekennzeichnet und auch bei Stromausfall beleuchtet.

Kino:

10. Vorreservierte Plätze müssen spätestens eine halbe Stunde vor Beginn eingelöst werden, andernfalls   erlischt der Anspruch darauf und die Plätze werden wieder freigegeben. Evtl. Ermäßigungsansprüche (Schwerbehinderte, Studenten) müssen vor dem Ticketkauf unter Vorlage der entsprechenden Dokumente geltend gemacht werden. Bei unseren Special-Events im Kino (Royal Opera Live, André Rieu o.ä.) muss die Kartenreservierung bei Nicht-Teilnahme bis zu zwei Tage vor der Veranstaltung storniert werden, andernfalls müssen wir den Betrag in Rechnung stellen.

11. Für die Dauer der gesamten Vorstellung ist die Kinokarte sorgfältig aufzubewahren, da evtl. Kontrollen unserer Filmlieferanten stattfinden und bei Regelverstößen Schadensersatz geltend machen.

12. Gäste, die ohne gültige Eintrittskarte im Kino angetroffen werden, müssen eine Vertragsstrafe von 50,00 Euro zahlen und erhalten Hausverbot.

13. Wir sind angehalten, den Jugendschutz umzusetzen und das Alter der minderjährigen Besucher ggf. zu überprüfen. Kinder erhalten nur Zutritt zu ihrem Alter entsprechenden Filmvorführungen, die durch die FSK-Bestimmungen geregelt sind. Wer sich nicht ausweisen kann oder will (Pass, Schülerausweis etc.), darf keinen Zutritt erhalten.

14. Das Aufzeichnen von Filmen im Kino ist eine Straftat  (Filmpiraterie) und somit strengstens verboten. Wir sind von der Filmindustrie angehalten, dies zu kontrollieren und behalten uns stichprobenweise oder systematische Überprüfung von Taschen etc. vor. Sie haben das Recht, dies zu verweigern, erhalten jedoch in dem Fall keinen Zutritt in den Kinosaal.

Bühne: 

15. Unsere Buchungsbedingungen für den Erwerb von Veranstaltunstickets sind Bestandteil unserer Hausordnung. Diese sind einzusehen auf unserer Homepage unter der Rubrik Bühne.

Einlass ist immer 1 Stunde/1,5 Stunden vor Beginn je nach Veranstaltung, die Plätze sind frei wählbar, es besteht kein Anspruch auf zusammenhängende Plätze.

16. Bild- und Tonaufnahmen während der Bühnenveranstaltung sind aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der Künstler sowie der Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlung werden Geräte und Aufzeichnungen bis zur rechtlichen Klärung einbehalten.

17. Gäste, die den Bühnenraum für eine private Feier mieten, weisen wir auf folgendes hin:

– Es ist nicht gestattet, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen oder andere feuergefährliche Dinge mitzubringen oder  zu betreiben. Dies gilt auch für den Innenhofbereich. Zuwiderhandlungen haben ein Hausverbot der betreffenden Person/en zur Folge oder sogar einen Abbruch der Feier.

– Ab 22.00 Uhr bitten wir im Außenbereich (Raucher) lautstärkemäßig um Rücksichtnahme auf Nachbarn und Anlieger. Türen und Fenster müssen, insbesondere bei Musikdarbietungen, geschlossen bleiben. Da der Raum über eine Klimaanlage verfügt, wird dennoch für ein angenehmes Raumklima gesorgt.

– Für evtl. Sachschäden im Drehwerk während der Feier durch Fahrlässigkeit oder Mutwillen seitens des Mieters oder seiner Gäste haftet der Mieter in vollem Umfang.

Wachtberg, 10. Juli 2011